Vermieter/in

Für die Sicherheit der elektrischen Anlage und der elektrischen Geräte ist der Eigentümer/die Eigentümer- in verantwortlich.

Seit dem 1. Oktober 1997 gilt, die neue VDE-Bestimmung (VDE 0105 Teil 100 “Betrieb von elektrischen Anlagen”). Ab diesem Zeitpunkt sind elektrische Anlagen in Wohnungen nicht mehr von der Prüfpflicht ausgenommen.

Während des E-CHECK wird der aktuelle Zustand Ihrer elektrischen Anlage und Elektrogeräte überprüft. Somit wird sichergestellt, dass sich die Elektrik in einem einwandfreien Zustand befindet und keine Gefahr für Sie oder andere darstellt. Des Weiteren schützt Sie der E-CHECK vor unnötigen Folgekosten, durch zu spät erkannte Defekte oder Sicherheitsmängel und eventuell vor Schadensersatzansprüchen durch Dritte. (Eine Vielzahl von Haus- und Wohnungsbränden entstehen durch defekte Elektrik).

Es ist ratsam den E-CHECK, auch ausserhalb der empfohlenen Intervalle, bei jedem Mieterwechsel durchzuführen, um dem Nachmieter nachzuweisen, dass sich die Elektrik, zum jetzigen Zeitpunkt, in einem einwandfreien Zustand befindet.

Kontakt

Damit der Strom sicher ankommt - Elektro Bach

ECP_alt_200_rund